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   OLG Hamburg, 04.01.2001 - 6 W 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9096
OLG Hamburg, 04.01.2001 - 6 W 69/00 (https://dejure.org/2001,9096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2001 - 6 W 69/00 (https://dejure.org/2001,9096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 6 W 69/00 (https://dejure.org/2001,9096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Addition von Arbeitseinkommen und von einem Schuldner bezogenes pauschaliertes Wohngeld zwecks Pfändung; Anfechtbarkeit von Entscheidungen über einen Antrag eines Treuhänders; Einbeziehung eines Vermögensgegenstands zur Insolvenzmasse als Entscheidungsmerkmal ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 793 § 850a; InsO § 6 Abs. 1
    Instanzenzug gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Dass gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über den Umfang des Insolvenzbeschlags gemäß § 36 InsO kein Rechtsmittel gegeben sei, also nur eine abschließende Entscheidung des Richters nach § 11 Abs. 2 RPflG stattzufinden habe, entsprach zudem bis zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2004 (aaO) der nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt a.M. NZI 2000, 531, 533; OLG Köln ZInsO 2000, 499, 501; OLG Köln ZInsO 2000, 603 f; BayObLG ZInsO 2001, 799; OLG Hamburg ZInsO 2001, 807; OLG Stuttgart NZI 2002, 52, 53; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 6 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 64).
  • OLG Celle, 28.05.2001 - 2 W 65/01

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über Antrag auf Heraufsetzung eines

    Im Hinblick auf das Fehlen einer Auseinandersetzung der Vorinstanzen mit der Frage, ob Beschlüsse über die Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenzen im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, weist der Senat jedoch vorsorglich darauf hin, dass nach Auffassung mehrerer anderer Oberlandesgerichte gegen derartige Entscheidungen ein Rechtsmittel nach § 6 Abs. 1 InsO - entgegen der hier zumindest inzident vom Landgericht vertretenen Auffassung - nicht statthaft ist, weil eine ausdrückliche Anordnung der sofortigen Beschwerde i. S. d. § 6 Abs. 1 InsO fehlt (s. hierzu OLG Frankfurt/M., ZInsO 2000, 614 = NZI 2000, 531 = DZWIR 2000, 32; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Januar 2001 - 6 W 69/00 - OLG Köln, ZInsO 2000, 499, dazu Grote, ZInsO 2000, 490 f.; OLG Köln, ZInsO 2000, 603 = ZIP 2000, 274 = NZI 2000, 590).
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